Das Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im gesamten Landkreis verbietet. Ziel der Regelung ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. Die Verordnung gilt jeweils von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang und tritt am 20. August 2026 in Kraft.
Hintergrund der Maßnahme
Die Entscheidung stützt sich auf den dokumentierten Rückgang des Europäischen Igels in Deutschland. Die im Jahr 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere nennt als Ursachen unter anderem das Verschwinden geeigneter Lebensräume und das Schwinden von Hauptnahrungsquellen. Als Folge suchen Igel zunehmend Ersatzlebensräume in Siedlungsbereichen wie Parks, Friedhöfen und Gärten auf.
Gefahren durch Mähroboter in der Dämmerung und Nacht
In diesen städtischen Ersatzhabitaten kann der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerung und in der Nacht für die Tiere lebensgefährlich sein. Kollisionen mit Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren können nach Angaben der Behörde zu Todesfällen oder schweren Verletzungen führen. Vor diesem Hintergrund ordnete Landrat Martin Meier den Erlass der Verfügung für das gesamte Kreisgebiet an, um ein einheitliches Schutzniveau sicherzustellen.
Rechtliche Regelung und Vollzug
Die Allgemeinverfügung verbietet die Inbetriebnahme von Mährobotern in dem genannten Zeitfenster. Sie ist sofort vollziehbar und wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Zuständige Stelle für Ausnahmen und Befreiungen ist die Untere Naturschutzbehörde. Anträge auf Befreiung können dort gestellt werden.
Ausnahmen und Verfahrenshinweise
Die Verfügung sieht die Möglichkeit von Ausnahmen vor, die formell bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen sind. Weitere Detailregelungen zur Kontrolle und möglichen Sanktionen sind nicht näher ausgeführt.
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