Donnerstag, 19.02.2026

Geflügelpest nachgewiesen bei toten Wasservögeln am Main Donau Kanal

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Mehrere tote Wasservögel, vor allem Schwäne und Gänse, die seit Jahresbeginn am Main Donau Kanal in den Gemeinden Freystadt und Mühlhausen gefunden wurden, sind laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus getestet worden.

Fundorte und Untersuchungsergebnisse

Die toten Tiere wurden demnach dem Landesamt zur Untersuchung übergeben. Dort ergab die Laboranalyse einen Befund mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus. Zu genauen Fallzahlen machte die Behörde in der Mitteilung keine Angaben.

Was aviäre Influenza bedeutet

Aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, hat ihr natürliches Reservoir bei wildlebenden Wasservögeln. Viren dieser Gruppe treten in Formen mit geringer und hoher Pathogenität auf und in verschiedenen Subtypen, etwa H1 bis H16 in Kombination mit N1 bis N9. Geringpathogene Varianten der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel meist nur milde Symptome, können jedoch zu hochpathogenen Formen mutieren. Diese hochpathogenen Varianten sind für Hausgeflügel hochansteckend und führen häufig zu schweren Krankheitszeichen.

Situation in Deutschland und Empfehlungen für Geflügelhalter

Nach Angaben der Behörden wurden im laufenden Jahr in Deutschland bereits mehr als 500 Fälle von aviärer Influenza bei wildlebenden Tieren gemeldet. Betroffen sind vor allem Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Greifvögel und Reiher.

Zur Vermeidung eines Eintrags in Hausgeflügelbestände raten die Behörden zu überprüfter und strikter Anwendung von Präventions und Biosicherheitsmaßnahmen. Insbesondere bei Haltungen mit Auslauf und Freiland sollten Halter Schutzmaßnahmen kontrollieren und wenn nötig verbessern. In der Nähe von Fundorten infizierter Wildvögel wird eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung empfohlen. Eine mögliche Maßnahme ist die vorübergehende Aufstallung. Alternativ lässt sich der Auslauf teilweise abtrennen und mit einer Abdeckung versehen, um direkten Eintrag von Wildvogelkot zu verhindern.

Direkte oder indirekte Kontakte zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten komplett vermieden werden. Halter werden aufgefordert, auf Erkrankungszeichen zu achten und bei Auffälligkeiten einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei erhöhten Tierverlusten oder deutlichen Leistungseinbußen sollten Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest eingeleitet und im Seuchenverdachtsfall das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Zur individuellen Einschätzung des Eintragsrisikos steht ein Angebot der Universität Vechta zur Verfügung. Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/. Auffälliges Verhalten von Wildvögeln und mehrere tote Wildvögel an einem Standort, besonders bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

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