Montag, 01.06.2026

Rock im Park 2026: Lärmregeln, Straßensperren und Campingverbot rund um das Dutzendteichgelände

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Vom 5. bis 7. Juni 2026 kehrt eines der größten Rockfestivals Deutschlands an Zeppelinfeld und Volkspark Dutzendteich zurück. Das Veranstaltungsgelände öffnet für Besuchende bereits am Donnerstag, 4. Juni. Für das dreitägige Programm sind die Tickets wie im Vorjahr vollständig vergriffen.

Spielzeiten und Lärmschutz

Die Konzerte beginnen an den drei Tagen jeweils zwischen 12:30 und 12:50 Uhr. Auf der großen Open Air Bühne auf dem Zeppelinfeld, der Utopia Stage, ist Musizieren bis 23:00 Uhr zulässig. Die kleinere Open Air Bühne hinter der Arena, die Mandora Stage, darf bis 1:00 Uhr betrieben werden. Die Innenbühne in der Arena, die Orbit Stage, kann bis 2:00 Uhr Spielzeiten haben.

Als Grundlage für zulässige Schallpegel gelten die Technische Anleitung Lärm und die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes. Das Festival ist demnach als seltenes Ereignis eingestuft. Damit sind am nächstgelegenen Wohngebäude folgende Mittelungspegel einzuhalten: ab Konzertbeginn bis 23:00 Uhr außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A) und innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A). Von 23:00 Uhr bis 6 beziehungsweise 7:00 Uhr gilt 55 dB(A). Ruhezeiten sind werktags von 6 bis 8 Uhr und von 20 bis 23 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 23 Uhr. Einzelne Geräuschspitzen dürfen bis 23:00 Uhr um maximal 20 dB(A) und nach 23:00 Uhr um maximal 10 dB(A) höher liegen.

Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltung durch einen externen Sachverständigen kontinuierlich gemessen und dokumentiert. Bei Überschreitungen muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Beschwerden nimmt das Ordnungsamt an den Veranstaltungstagen vor Ort telefonisch entgegen. Lärmbeschwerden werden an den Sachverständigen weitergegeben, der am Beschwerdeort Messungen durchführt und das Ordnungsamt informiert.

Verkehrslage und Sperrungen

Die Hauptanreise wird bereits ab den Nachtstunden des Donnerstags erwartet. Wegen zahlreicher Maßnahmen rund um das Gelände werden Verkehrsbehinderungen nicht auszuschließen sein. Die Stadt verweist auf die Anreisehinweise des Veranstalters. In der Kommunikation des Festivals wird erstmals auf die Nutzung der Navigationsanwendung Nunav hingewiesen, die Besuchende zu freien Parkflächen leiten soll.

Wie angekündigt ist die Otto Bärnreuther Straße auf Höhe der Karl Schönleben Straße in Fahrtrichtung Innenstadt gesperrt. Die Umleitung des stadteinwärtigen Verkehrs erfolgt über die Abfahrt zur Karl Schönleben Straße in Richtung Münchener Straße. Die Sperrung soll voraussichtlich im Laufe des Montags, 8. Juni, aufgehoben werden. In der Valznerweiherstraße und in der Dr. Luise Herzberg Straße werden Haltverbote eingerichtet. Fahrzeuge müssen dort bis spätestens Donnerstag, 4. Juni, 0:00 Uhr entfernt sein. Ordnerdienste sollen den Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten verringern.

Bei der Anfahrt ist zu beachten, dass auf der Regensburger Straße Bauarbeiten bestehen und abschnittsweise nur eine Fahrspur in beide Fahrtrichtungen zur Verfügung steht. Besuchenden wird empfohlen, der ausgeschilderten Verkehrsführung zu folgen und die Anreise über die Regensburger Straße mit anschließendem Linksabbiegen in die Breslauer Straße zu wählen. Für Inhaberinnen und Inhaber von Tagestickets stehen keine Parkplätze auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Sie werden gebeten, öffentlich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad anzureisen.

Zwischen Dienstag, 2. Juni, und einschließlich Dienstag, 9. Juni, ist das Gelände für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den Kfz Verkehr gesperrt. Betroffen sind unter anderem die Große Straße zwischen Bayernstraße und Karl Schönleben Straße, alle Fuß und Radwege durch den Volkspark Dutzendteich zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße sowie die Zeppelinstraße zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße. Bestimmte Straßenabschnitte bleiben nur für Fußgänger und Radfahrer offen. Entlang der Münchener Straße und der Bayernstraße gelten Tempo 30 Beschränkungen und verstärkte Geschwindigkeitskontrollen.

Campingverbot und Sanktionen

Die Stadt hat per Allgemeinverfügung vom 30. April ein Camping und Grillverbot verhängt. Es gilt vom Donnerstag, 4. Juni, 0:00 Uhr, bis Montag, 8. Juni, 24:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umzäunten Grün und Waldflächen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen und des Campingplatzes am Stadionbad innerhalb eines festgelegten Gebietes rund um das Dutzendteichareal. Vom Verbot ausgenommen sind private Flächen und die offiziellen Camping und Wohnmobilflächen.

Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Zweck des Übernachtens sowie das Benutzen von Grills und offenen Feuerstellen. Gegenstände, die entgegen des Verbots aufgestellt werden, müssen auf Anweisung von Polizei oder zuständigen Bediensteten der Stadt sofort entfernt werden. Andernfalls können sie auf Kosten der Verursachenden beseitigt werden. Für eine Ersatzvornahme werden Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde berechnet.

Besucherinnen und Besucher sollten während der Festivaltage mit eingeschränkter Erreichbarkeit der umliegenden Stadtbereiche und mit verstärkten Kontrollen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass trotz Maßnahmen zur Verkehrssteuerung größere Staus nicht auszuschließen sind und empfiehlt, die Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsgelände nach Möglichkeit zu meiden.

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