Das Gesetz zur Selbstbestimmung Neue Identität eröffnet queeren Menschen in Erlangen die Möglichkeit, ab dem 1. November beim Standesamt ihren Namen und Geschlecht zu ändern. Die Betroffenen müssen sich jedoch drei Monate im Voraus anmelden, um von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch machen zu können.
Ab dem Stichtag, dem 1. November, können queere Menschen in Erlangen ihre Identität selbstbestimmen, indem sie ihren Namen und Geschlechtereintrag anpassen lassen. Diese neue gesetzliche Regelung ermöglicht es den Betroffenen, ihre persönliche Identität entsprechend ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu gestalten. Queere Menschen in Erlangen haben somit die Chance, ihre Identität authentisch auszudrücken und sich mit ihrem Namen und Geschlecht vollständig zu identifizieren.